Der Entlastungsbetrag
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
nach §45b SGB XI
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen.
Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
- Die Pflege findet zuhause statt.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.