Der Entlastungsbetrag

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 

nach §45b SGB XI

 

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro beanspruchen. 

Folgende Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (1-5).
  • Die Pflege findet zuhause statt.


Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.